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Ausbildungsberufsbild Chemikant
Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
vom 27. Februar 2001 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 350 vom 12. März 2001), Auszug
Ausbildungsdauer:Die Ausbildung dauert
3½ Jahre.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die mit folgenden Qualifikationseinheiten zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse:1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;3. Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care): 3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
3.2 Anlagensicherheit,
3.3 Umweltschutz,
3.4 Einsetzen von Energieträgern,
3.5 Umgehen mit Arbeitsgeräten und –mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
3.6 Qualitätsmanagement, Kundenorientierung,
3.7 Kostenorientiertes Handeln;
4. Arbeitsorganisation und Kommunikation:
4.1 Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen,
4.2 Arbeiten im Team,
4.3 Informationsbeschaffung, Dokumentation,
4.4 Kommunikations- und Informationssysteme;
5. Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten;
6. Verfahrenstechnische Grundoperationen;
7. Installationstechnische Arbeiten;
8. Instandhaltung von Fördermitteln;
9. Messtechnik;
10. Betreiben von Produktionsanlagen;
11. Thermische und mechanische Verfahrenstechnik;
12. Instandhaltung von Produktionseinrichtungen;
13. Steuer- und Regelungstechnik;
14. Optimierung von Produktionsabläufen;
15. Vier Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste, wobei mindestens eine Wahlqualifikationseinheit aus den Nummern 1 bis 8 zu wählen ist.
Für die CHT sind folgende Wahlqualifikationseinheiten der Auswahlliste festgelegt:
1. Produktionsverfahren,
3. Vereinigen von Stoffen,
13. Umwelttechnik,
14. Labortechnik.